Koalition der Freien Szene: Berlin braucht eine neue Liegenschaftspolitik

Berlin braucht eine neue Liegenschaftspolitik. Sie muss systematisch landeseigene Grundstücke für kulturelle, soziale, generell gemeinnützige Zwecke verfügbar machen. Geschieht dies nicht, droht durch steigenden Verwertungsdruck eine umfassende Verdrängung finanzschwacher, aber für die Stadt wichtiger Nutzungen aus der Innenstadt und ihre kulturelle Verödung. Eine systematische Infrastrukturpolitik ist seit Jahrzehnten für andere gesellschaftliche Handlungsfelder ganz selbstverständlich: in großem Umfang stellt das Land Berlin für den Sport und auch für Einrichtungen der Jugendhilfe Grundstücke und Liegenschaften unentgeltlich oder gegen nur symbolische Pachtbeiträge zur Verfügung. Eine solche vorsorgende Infrastrukturpolitik muss endlich auch für die Kultur möglich werden. Liegenschaften, die für ihre ursprünglichen Verwaltungszwecke nicht mehr benötigt werden, werden zur Zeit noch in den Berliner Liegenschaftsfonds überführt, der sie verkaufen soll. Eine systematische Prüfung dieser Liegenschaften auf ihre Eignung für kulturelle oder andere gemeinnützige Nutzungen unterbleibt. Zugleich üben unterfinanzierte Bezirkshaushalte und die sogenannten Kosten- und Leistungsrechnung Druck insbesondere auf die Berliner Bezirke aus, Liegenschaften nach Möglichkeit zu veräußern. Diese Strategie bedeutet zugleich institutionelle Ignoranz gegenüber langfristigen Zielsetzungen der Stadt- und Kulturentwicklung. Diese Ignoranz muss ein Ende haben. Die Koalition der Freien Szene fordert deshalb: 1. Grundsätzlich werden künftig landeseigene Liegenschaften, die sich für künstlerische und kulturelle Nutzungen eignen, in ein diese Nutzungen dauerhaft gewährleistendes Treuhandvermögen Kultur des Landes Berlin überführt. Damit bleiben sie im Eigentum des Landes Berlin und sind dem Geschäftsverkehr entzogen. Sie werden weder verkauft noch verpachtet. Mit ihrer Nutzung werden keine Gewinne erzielt. Für die Nutzer dieser Liegenschaften – Künstlerinnen und Künstler, Vereine und freie Träger aus Kunst und Kultur – fallen nur Betriebs- und Bewirtschaftungskosten an. Soweit die Nutzer dieser Liegenschaften keine oder nur geringe eigene Einnahmen erwirtschaften können, werden ergänzende Zuwendungen aus dem Kulturhaushalt erforderlich, wie sie etwa bei der Atelierförderung oder bei der beabsichtigten Förderung von Projekträumen vorausgesetzt werden können. Mit diesem Grundsatz einer auskömmlichen Immobilienbewirtschaftung bleiben die anteiligen Flächenkosten für kulturelle und künstlerische Arbeit auf Dauer auf das Minimum beschränkt, das zu einer kostendeckenden Bewirtschaftung dieser Flächen erforderlich ist. 2. Künftig muss deshalb der Grundsatz gelten: Bevor landeseigene Liegenschaften in den Liegenschaftsfonds des Landes Berlin überführt oder auf anderem Wege für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen sie von der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung und unabhängigem Sachverstand aus Berliner Kultureinrichtungen darauf hin überprüft werden, ob sie sich für künstlerische oder kulturelle Nutzung eignen. Ist das der Fall, müssen sie in das Treuhandvermögen Kultur überführt werden. Auf Vorschlag sachkundiger Einrichtungen und Verbände beruft die für Kultur zuständige Senatsverwaltung einen Liegenschafts-Beirat („Rat für die Räume“) ein. Liegenschaften können damit künftig erst dann veräußert oder für andere nicht gemeinnützige Zwecke verwendet werden, wenn Kulturverwaltung und „Rat für die Räume“ nach einer angemessenen Frist keinen Bedarf anmelden. 3. Sukzessive muss parallel dazu der bereits im Liegenschaftsfonds vorhandene Bestand an Grundstücken überprüft werden können. Liegenschaftsfonds, Kulturverwaltung und „Rat für die Räume“ müssten dafür eine entsprechende Vereinbarung treffen. 4. Der Senat als Vertreter des Gesellschafters verpflichtet die Geschäftsführungen landeseigener Gesellschaften generell dazu, mit der Kulturverwaltung und mit dem „Rat für die Räume“ zu kooperieren, um weitere Flächen für künstlerische und kulturelle Nutzungen gewinnen zu können. Dabei sollen, so etwa für die Bestandsgebäude des Flughafens in Tempelhof, langfristige mietfreie Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen werden, wenn ein Selbstausbau nach den Regeln der Baukunst möglich ist. Koalition der Freien Szene bbk berlin, August 2012 Dowload pdf: Neue Liegenschaftspolitik Koalition der Freien Szene